Eigenes Verfahren

Revision erfolgreich: Urteil „durchgreifend rechtsfehlerhaft“ (OLG Hamm)

21.07.2021

In einem Verfahren wegen Besitzes von Kinderpornographie hat das Oberlandesgericht Hamm auf die Sprungrevision der Verteidigung hin eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund aufgehoben und zugleich sehr deutliche Worte für den Prozessverlauf und das Urteil gefunden.

In einem Verfahren wegen Besitzes von Kinderpornographie hat das Oberlandesgericht Hamm auf die Sprungrevision der Verteidigung hin eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund aufgehoben und zugleich sehr deutliche Worte für den Prozessverlauf und das Urteil gefunden.

In der Sache hatte das Amtsgericht Dortmund unseren Mandanten im Februar 2021 zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten zur Bewährung verurteilt. Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass zum 01.07.2021 eine Verschärfung des Sexualstrafrechts in Kraft getreten ist, welche den Mindeststrafrahmen beim Tatvorwurf Besitz von Kinderpornographie auf ein Jahr anhebt.

Das Urteil könne in der Form keinen Bestand haben, so das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung.

Die zuständuge Richterin habe rechtsfehlerhaft Erwägungen zur Begründung der Strafbarkeit herangezogen, welche mit der Sache in keinerlei Zusammenhang stehen. Darüber hinaus habe man außerhalb des Verfahrens liegende Umstände rechtsfehlerhaft bewertet, obwohl diese gar nicht Gegenstand der Hauptverhandlung gewesen sein.

Auch fernliegende Erwägungen in Bezug auf Strafbarkeit in anderen Verfahren seien rechtsfehlerhaft zur Begründung herangezogen worden, womit die Revision durchgreifend Erfolg habe und die Sache zur neuen Verhandlung zurückzuverweisen sei.

Beginnen wir mit dem Urteil

Für den ersten Kontakt brauchen Sie keine juristisch ausgearbeitete Begründung.

Wichtig sind zunächst das zuständige Gericht, das Aktenzeichen, das Datum der Urteilsverkündung und die Information, ob bereits Revision eingelegt wurde.

Liegt das schriftliche Urteil schon vor, senden Sie es mit. Bei laufender Frist muss nicht auf die vollständige Gerichtsakte gewartet werden.

Alles Weitere beginnt mit dem Urteil selbst.

Und mit der Stelle, bei der für Sie die Frage geblieben ist:

Muss das wirklich so bestehen bleiben?