Eigenes Verfahren

Revision erfolgreich: Verfahren ohne Anwalt prozessual rechtsfehlerhaft (OLG Hamm)

20.09.2021

Das Oberlandesgericht Hamm hat auf die Sprungrevision der Verteidigung hin eine Entscheidung des Amtsgerichts Gelsenkirchen aufgehoben. In dem Verfahren war meine Mandantin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden, in dem Verfahren war die Mitbeschuldigte, die jedoch nicht durch einen Anwalt vertreten.

Ein derartiges Vorgehen sei durchgreifend rechtsfehlerhaft, so das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung.

Der Grundsatz der prozessualen Fairness gebietet es vielmehr, dass beide Beschuldigte in gleicher Weise anwaltlich vertreten sein. Die Durchführung des Verfahrens ohne anwaltlichen Beistand sei insofern durchgreifend rechtsfehlerhaft und müsse zur Aufhebung der Entscheidung insgesamt führen.

Das Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen wurde sodann aufgehoben und vollständig zur neuen Verhandlung und Entscheidung über die Sache an eine andere Abteilung des Amtsgericht Gelsenkirchen zurückverwiesen. Hier bekommt meine Mandantin dann eine neue Chance, ihre Unschuld zu beweisen.

In dem Verfahren wirft die Staatsanwaltschaft Essen der Beschuldigten vor, einen Nachbarn körperlich attackiert und vorsätzlich an der Gesundheit geschädigt zu haben. Die Beschuldigte hingegen beruft sich auf Notwehr und bringt vor, der Angriff sei zunächst von dem Nachbarn ausgegangen. Auch diesbezüglich begegne die Beweiswürdigung – welche eine Notwehrlage ohne nähere Auseinandersetzung mit den einzelnen Aussagen im Verfahren pauschal als nicht gegeben wir – durchgreifenden rechtlichen Bedenken.

Beginnen wir mit dem Urteil

Für den ersten Kontakt brauchen Sie keine juristisch ausgearbeitete Begründung.

Wichtig sind zunächst das zuständige Gericht, das Aktenzeichen, das Datum der Urteilsverkündung und die Information, ob bereits Revision eingelegt wurde.

Liegt das schriftliche Urteil schon vor, senden Sie es mit. Bei laufender Frist muss nicht auf die vollständige Gerichtsakte gewartet werden.

Alles Weitere beginnt mit dem Urteil selbst.

Und mit der Stelle, bei der für Sie die Frage geblieben ist:

Muss das wirklich so bestehen bleiben?