Bundesweit
Anwaltswechsel für die Revision?
Die richtige Wahl des Strafverteidiger ist gerade im Bereich der Revision natürlich von entscheidender Bedeutung - oft geht es um nicht weniger als die Freiheit des Verurteilten.
Da sich bei dem Revisionsverfahren um eine sehr spezielles Rechtsmittelverfahren handelt, haben viele Rechtsanwälte leider in diesem Bereich nur sehr wenig Erfahrung, insbesondere gilt das leider in Fällen, wo vor Gericht eine Verteidigung durch einen Pflichtverteidiger erfolgt ist. Pflichtverteidiger haben hierbei - meiner Erfahrung nach - nur in den seltensten Fällen Erfahrung mit Revisionsverfahren, insofern bietet sich gerade in einem solchen Fall der Wechsel des Strafverteidigers für die Revision an - um für diesen Abschnitt des Verfahrens einen Revisionsexperten zu beauftragen.
Hierzu soll zudem gesagt werden, dass Der Wechsel eines Rechtsanwalts für das Revisionsverfahren keine Seltenheit ist und häufig vorkommt.
Oft erhalte ich Anrufe von Betroffenen die nach einer Verurteilung unsicher sind, ob sie den Anwalt überhaupt wechseln können oder sollen - oder ob dies nicht bei dem Anwalt als Mangel an Loyalität verstanden wird. Hierzu ist zu sagen, dass wir den Anwaltswechsel von unserer Kanzlei aus freundlich und kollegial organisieren und der vor Gericht tätige Rechtsanwalt hiermit auch nie Probleme hat. Im Gegenteil: oft haben mir die Kollegen in einem netten Gespräch gesagt, dass sie eigentlich froh sind, dass das Revisionsverfahren nun von einem Experten begleitet wird.
Anwalt für Revisionsrecht Nikolai Odebralski
Regelmäßig spreche ich mit Betroffenen, die mit dem Anwalt vor Gericht keinen Erfolg hatten und sich für einen Anwaltswechsel im Revisionsverfahren interessieren. Häufig macht ein solcher Sinn, denn das Revisionsrecht ist eine sehr spezielle Materie, die Expertenkenntnisse erfordert.
FAQs: Anwaltswechsel Revision
Ja. Ein Wechsel des Anwalts für das Revisionsverfahren wird von Beschuldigten häufig vorgenommen, da es sich empfiehlt, für die Revision einen speziellen Anwalt zu beauftragen, der sich mit der Bearbeitung von Revisionsverfahren schwerpunktmäßig beschäftigt. Letztlich muss auch nicht zwingend ein Anwalt durch den anderen ersetzt werden, häufig wird auch für das Revisionsverfahren ein weiterer Anwalt beauftragt, insbesondere in Fällen, in denen Beschuldigte vor Gericht durch einen Pflichtverteidiger vertreten waren.
Diese Befürchtung gibt es häufig, sie ist aber immer unbegründet.
Häufig ist gar das Gegenteil der Fall: die Anwälte die Beschuldigte vor Gericht in der Instanz vertreten haben, kennen sich meistens nicht mit Revisionsverfahren aus und sind häufig froh, wenn sich ein Kollege meldet der das weitere Verfahren in der Revision übernimmt. Da wir derartige Verfahren Schwerpunkte sich bearbeiten wissen die Kollegen bei uns dann auch immer, dass die Beschuldigten für die Revision in guten Händen sind.
In der Regel nehmen unsere Mandanten zunächst Kontakt mit uns auf, wir übernehmen dann alles weitere. Den Anwaltswechsel in der Revision organisieren wir kollegial und freundlich.
Anstelle eines Anwaltswechsels können wir natürlich auch zusätzlich für das Revisionsverfahren beauftragt werden.
Dies wird in der Praxis häufig gemacht, der aktuelle Anwalt bleibt dann einfach begleitend und im Hintergrund in dem Mandat, während die Vertretung in der Revision federführend von uns geführt wird. Eine Zuarbeit des Anwaltes aus der Instanz kann in Einzelfällen sinnvoll und gewinnbringend sein.
Bundesweite Verteidigung im Revisionsverfahren
Nur wenige Kollegen haben tatsächlich Erfahrungen mit der Verteidigung im Revisionsverfahren.
Die Revision im Strafrecht ist hierbei ein besonderer Verfahrensabschnitt, anders als vor Gericht handelt sich hierbei um ein rein schriftliches Verfahren, bei dem das angefochtene Urteil auf Rechtsfehler überprüft und diese dann dem Revisionsgericht dargelegt werden müssen.
Ein Rechtsanwalt mit langjähriger Erfahrung und vielen erfolgreichen Revisionen kann die Chancen auf den Erfolg ihrer Revision nicht unerheblich erhöhen.
Zudem handelt es sich bei dem Revisionsverfahren um ein rein schriftliches Verfahren, sodass der Kanzlei Standort des Anwaltes hierbei praktisch keine Bedeutung hat. Anders als bei der Verteidigung vor Gericht, wo manche Beschuldigte gerne einen regionalen Anwalt beauftragen mit dem man dann auch persönlich Besprechungstermine vereinbaren kann, werden im Rahmen der Revision im Strafrecht ausschließlich Schriftsätze zwischen den Beteiligten ausgetauscht. Aus diesem Grund sind wir in diesem Bereich bundesweit erfolgreich tätig.
Ist ein Anwaltswechsel für die Revision sinnvoll?
Der Wechsel des Strafverteidigers für die Revision ist mittlerweile gängige Praxis sofern Betroffene verurteilt wurden und Revision eingelegt werden soll; der Hintergrund ist einfach, das sich nur wenige Anwälte wirklich mit dem Revisionsrecht auskennen und die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Revisionsrecht nicht stetig verfolgen und nachbereiten.
Hierbei kann der Wechsel des Rechtsanwalts für die Revision aus unterschiedlichen Gründen sinnvoll sein, da ein frischer Blick auf den Fall und eine zweite Meinung oft zu neuen Ideen und Ansätzen bei der Verteidigung führen.
Dies gilt insbesondere auch im Hinblick darauf, die Arbeit des vorherigen Anwalts kritisch zu würdigen und gegenüber dem Revisionsgericht gegebenenfalls darauf hinzuweisen, dass an der einen oder anderen Stelle zu wenig Aufklärungsarbeit geleistet wurde.
Warum sollte ich zur Kanzlei Odebralski wechseln?
Zunächst einmal haben wir uns bereits vor vielen Jahren auf die Verteidigung in der Revision spezialisiert und sind insbesondere in diesem Bereich bundesweit erfolgreich tätig.
Die überdurchschnittlich hohe Erfolgsquote erfolgreicher Revisionen aus unserem Hause spricht hierbei für sich.
Referenzen von zufriedenen Mandanten aus ganz Deutschland aus 10 Jahren Tätigkeit als Strafverteidiger finden Sie auf: Anwalt.de, Google oder Proven Expert sowie auf Facebook.
Darüber hinaus zeichnen wir uns als Rechtsanwälte und Dienstleister durch unsere durchgehende Erreichbarkeit und schnelle Reaktion auf telefonische Anfragen oder Anfragen per E-Mail aus. Sie schreiben uns eine E-Mail mit einer Mandatsanfrage? Dann werden Sie sich wundern, wie schnell sie hierauf eine Antwort erhalten - auch an Wochenenden, außerhalb der Geschäftszeiten oder an Feiertagen
Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Natürlich muss man auch über die Kosten sprechen, damit hinterher keine bösen Überraschungen entstehen.
Aus diesem Grunde arbeiten wir nicht mit umständlichen Stundensatzhonoraren oder versteckten Zusatzkosten, die die Rechnung in die Höhe treiben. Wir vereinbaren mit unseren Mandanten stets eine Pauschalvereinbarung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - deren Höhe sich natürlich wiederum an dem individuellen Fall orientiert.
Hierdurch haben unsere Mandanten stets die volle Kontrolle und Übersicht über die Kosten - wahrscheinlich auch einer der Gründe für unsere absolut hohe Zufriedenheitsquote. Nehmen Sie zunächst unverbindlich Kontakt auf, schildern mir den Fall und informieren sich zunächst kostenfrei über den weiteren Verfahrensablauf - und Sie bekommen hier eine erste Einschätzung über die Kosten des Revisionsverfahrens.
Rechtsanwalt für die Revision im Strafrecht:
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