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Sexueller Missbrauch von Kindern: Sprungrevision erfolgreich (Wuppertal)

Das Oberlandesgericht Hamm hat auf die Sprungrevision unserer Kanzlei hin ein Urteil des Amtsgerichts Wuppertal wegen sexuellem Missbrauch von Kindern vollständig kassiert und die Sache zur erneuten Verhandlung zurückverwiesen.

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hatte er einen Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in einer Vielzahl von Fällen beschuldigt, er sollte die Tochter seiner Ehefrau sexuell missbraucht haben.

Nachdem das aussagepsychologische Sachverständigengutachten zunächst zu dem Ergebnis gekommen war, dass die Vorwürfe wohl zutreffend sein, änderte die Sachverständige in der Hauptverhandlung ihre Einschätzung dahingehend, dass sie nun nicht mehr von einer Richtigkeit der Vorwürfe ausging. Das Amtsgericht Wuppertal verurteilte den Beschuldigten dennoch wegen sexueller Missbrauch von Kindern zu einer Freiheitsstrafe.

Die hiergegen gerichtete Sprungrevision unserer Kanzlei hatte vollumfänglich Erfolg, das Urteil wurde aufgehoben und zur vollständig neuen Verhandlung an das Amtsgericht Wuppertal zurückverwiesen. Das Revisionsgericht schloss sich der Revisionsbegründung unserer Kanzlei vollständig an und beanstandete, dass es einer eingehenden und ganz besonderen Begründung mit der Frage bedurft hätte, warum sich das Amtsgericht einerseits sachverständig beraten lässt und hierdurch zu erkennen gibt, zu einer eigenen Beurteilung nicht in der Lage zu sein. Sich dann aber andererseits den Schlussfolgerungen des Sachverständigen verschließt und eigene überlegene Sachkunde annehmen. Beides stehe in einem unlösbaren Widerspruch zueinander, auch die Urteilsgründe verhielten sich hierzu nicht in der erforderlichen Ausführlichkeit.

Der Beschuldigte bekommt hiermit die Möglichkeit, in einem neuen Verfahren seine Unschuld zu beweisen und strebt einen Freispruch an.