Experte für Revisionsverfahren

Bundesweit

Ihr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Revision in Strafsachen (Strafrecht)

Revision in Strafsachen:

Die Revision des Verurteilten

Am Ende der mündlichen Urteilsbegründung wird der frisch Verurteilte durch das Gericht (in der Regel) belehrt, dass es gegen das Urteil das Rechtsmittel der Revision gebe, und dass dieses innerhalb einer Woche einzulegen sei.

Sobald sich die Betroffenen dann von dem ersten Schrecken erholt haben und sich die Einsicht durchsetzt, dass der Rechtsanwalt in der Instanz gegebenenfalls nicht die beste Wahl war, entscheiden sich viele frisch Verurteilte zurecht zu einem Anwaltswechsel. Mit der Verteidigung im Rahmen des der Revision soll sodann ein Rechtsanwalt beauftragt werden, welcher sich mit diesem Verfahrensschritt auskennt und über Erfahrung in diesem Bereich der Verteidigung verfügt. In dieser Situation wenden sich die Verurteilten sodann an uns und bitten uns darum, ihre Vertretung zu übernehmen.

Dieser Verfahrensschritt stellt insofern den Regelfall dar, mehr als 90 % unserer Mandanten beauftragen uns als Verurteilte dazu, ihre Revision in Strafsachen zu führen. Hierbei kann sie sich gegen ein Urteil des Landgerichts oder des Amtsgerichts richten.

Sofern es sich um ein Urteil des Landgerichts handelt ist zu unterscheiden, ob die Revision gegen ein Urteil einer großen Strafkammer (also der ersten Instanz) oder ein Urteil in einer Berufungssache ("kleine Strafkammer", als zweite Instanz) geführt werden soll. In der Sache unterscheiden sich die Verfahren nicht oder bzw. nur unwesentlich, da die Strafprozessordnung das Verfahren vor einer großen Strafkammer nur in kleinen Teilen anders ausgestaltet hat, als Verfahren vor einem Berufungsgericht.

Insgesamt wissen wir aus der Erfahrung und der Bearbeitung zahlreicher Verfahren natürlich, dass es sich bei dem Rechtsmittel um die letzte Möglichkeit handelt, den zu Unrecht ergangenen Urteilsspruch wieder zu beseitigen. Mit dem Wissen um die Verantwortung gegenüber unseren Mandanten, großer Sorgfalt und auf Grundlage der neuesten obergerichtlichen Rechtsprechung bearbeiten wir ihr Verfahren auf höchstem Niveau.

Bei Fragen zur Revision allgemein oder auch hinsichtlich Details in Strafsachen, wenden sie sich besser telefonisch an uns oder über das angegebene Kontaktformular.

Nikolai Odebralski

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht