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Vergewaltigung: Urteil erst aufgehoben, dann Angeklagter freigesprochen (Münster)

Gutes Ende eines vier Jahre andauernden Strafverfahrens: nachdem unser Mandant zunächst wegen Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von 7 Jahren verurteilt worden war, hatte unsere Revision vollständig erfolgt. In dem neuen Verfahren sprach ihn das Gericht frei.

Eine juristische Achterbahnfahrt für unseren Mandanten nahm letztlich ein gutes Ende.

Unser späterer Mandant war vor dem Landgericht Münster durch einen Pflichtverteidiger vertreten, dieser setzte der Verurteilung wenig entgegen, letztlich verurteilte ihn das Landgericht Münster wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren.

Der Beschuldigte war völlig schockiert, seine Eltern beauftragten dann unsere Kanzlei, das Revisionsverfahren zu führen und zu begleiten. Wir übernahmen natürlich die Revision, suchten in intensiver Arbeit Rechtsfehler in dem Urteil, und fanden diese. Auf unseren Antrag hin hob der Bundesgerichtshof das Urteil wegen durchgreifende Rechtsfehler insgesamt auf und verwies das Verfahren wegen Vergewaltigung seiner Exfreundin zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Münster zurück. In der neuen Verhandlung vertraten wir den Beschuldigten, mit einer extrem gut vorbereiteten Verteidigungsstrategie gelang es, die Hauptbelastungszeugen in Widersprüche zu verwickeln, letztlich war das neue Gericht von deren Angaben nicht mehr überzeugt.

Unser Mandant wurde am Ende des neuen Verfahrens sodann von allen Vorwürfen vollumfänglich freigesprochen und der Haftbefehl nach über zwei Jahren aufgehoben.