Experte für Revisionsverfahren

Nikolai Odebralski

Bundesweit

Fachkanzlei für Revision in Strafsachen

Aktuelle Verfahren unserer Kanzlei

Nachstehend finden Sie nun aktuelle Mitteilungen zu Revision in Strafsachen, an welchen unserer Kanzlei beteiligt war, lassen Sie sich von unserer Erfahrung überzeugen:

Revision: Urteil wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln rechtsfehlerhaft (OLG Saarland)

Das saarländische Oberlandesgericht hat die Verurteilung unseres Mandanten kassiert und die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Saarbrücken zurückverwiesen. Dieses hatte unseren Mandanten Mitte 2021 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Urteil basiere auf rechtsfehlerhafter Grundlage. Unser Mandant bekommt in einer neuen Verhandlung nun die Chance, eine Gefängnisstrafe zu vermeiden.

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Revision erfolgreich: Urteil wegen sexuellem Missbrauch von Kindern vollständig aufgehoben (LG Stuttgart)

Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision der Verteidigung in ein Urteil des Landgerichts Stuttgart wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 14 Fällen aus dem Jahre 2020 vollständig aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Stuttgart zurückverwiesen. Damit hat die Revision der Verteidigung erfolgt, der Beschuldigte erhält in einem neuen Verfahren die Chance, seine Unschuld zu beweisen.

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Revision erfolgreich: Verfahren ohne Anwalt prozessual rechtsfehlerhaft (OLG Hamm)

Das Oberlandesgericht Hamm hat auf die Sprungrevision der Verteidigung hin eine Entscheidung des Amtsgerichts Gelsenkirchen aufgehoben. In dem Verfahren war meine Mandantin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden, in dem Verfahren war die Mitbeschuldigte, die jedoch nicht durch einen Anwalt vertreten.

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versuchter Mord: Revision erfolgreich, Urteil teilweise aufeghoben (Bamberg)

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat sich dem Revisionsvorbringen der Verteidigung zum weit überwiegenden Teil angeschlossen und ein Urteil des Landgerichts Bamberg wegen versuchten Mordes kassiert. Damit erhält der Beschuldigte in einem neuen Prozess eine zweite Chance, seine Unschuld zu beweisen.

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Revision erfolgreich: Urteil "durchgreifend rechtsfehlerhaft" (OLG Hamm)

In einem Verfahren wegen Besitz von Kinderpornographie hat das Oberlandesgericht Hamm auf die Sprungrevision der Verteidigung hin eine Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund aufgehoben und zugleich sehr deutliche Worte für den Prozessverlauf und das Urteil gefunden.

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