Bundesweit
Revisionsanwalt & Spezialist für Revisionsverfahren
Herr Rechtsanwalt Nikolai Odebralski entdeckte bereits zu Beginn seiner Tätigkeit im Jahre 2010 seine besondere Fähigkeit für die Verteidigung in der Revision.
Nach einer Vielzahl von erfolgreich durchgeführten Revisionen und Verteidigungen vor dem Bundesgerichtshof hat sich Herr Odebralski über die Jahre bundesweit einen hervorragenden Namen als Revisionsverteidiger rarbeitet und ist gerade in diesem Bereich schwerpunktmäßig und überdurchschnittlich erfolgreich tätig.
Herr Odebralski ist bundesweit tätig und leitet mit großer Hingabe und Begeisterung für Revisionsverfahren eine eigene Kanzlei im Bezirk des Landgerichts Essen.
über 500 Revisionen seit 2010
bundesweit höchste Erfolgsquote
Anwalt für Revisionsrecht: Nikolai Odebralski
Rechtsanwalt Nikolai Odebralski ist bundesweit einer der angesehensten und renommiertesten Experten für Revisionsverfahren im Bereich Strafrecht. Er studierte an der renommierten Universität Münster und legte seinen Schwerpunkt bereits früher auf das Strafrecht mit besonderem Blick auf die Revision. Sein Studium schloss er als einer der besten seines Jahrganges landesweit ab.
Erfolgsquote Revision:
Durchschnitt
Kanzlei Odebralski
Anwalt für Revisionsrecht: Nikolai Odebralski
FAQs: Rechtsanwalt Revision Strafrecht
Die Frist zur Einlegung einer Revision beträgt eine Woche. Wird das Urteil beispielsweise an einem Dienstag in mündlicher Verhandlung verkündet, muss die Revision bis spätestens in der kommenden Woche Dienstagabend eingelegt werden. Ist der Tag ein Feiertag, endet die Revision am nächsten darauf folgenden Werktag.
Als Rechtsanwalt für Revisionsrecht liegt unsere Erfolgsquote weit über dem Durchschnitt anderer Kanzleien. Der Grund hierfür ist, dass wir uns täglich mit Revisionsverfahren beschäftigen und Betroffene durch eine Revision in Strafsachen begleiten.
Wir bearbeiten Strafverfahren und insbesondere Revisionsverfahren nun seit Beginn unserer Tätigkeit, mithin seit ungefähr 15 Jahren. Im Laufe dieser Zeit konnten wir durch die Vielzahl der bearbeiteten Revisionen in diesem Bereich Erfahrung sammeln, die in Deutschland im Bereich Revision nur wenige haben dürften.
In der Regel nehmen unsere Mandanten zunächst Kontakt mit uns per Mail oder telefonisch auf. Lassen Sie mir gerne im Rahmen der ersten Kontaktaufnahme per Mail schon die Unterlagen zukommen die ich brauche: insbesondere das Aktenzeichen des Vorgangs sowie eine kurze Angabe dazu, durch welches Gericht das Urteil gefällt wurde und zu welcher Strafe verurteilt wurde. Anschließend melde ich mich zeitnah und bespreche mit Ihnen als Rechtsanwalt den weiteren Ablauf der Revision im Strafrecht. Eine neue Anfragen per E-Mail werden bei uns innerhalb weniger Stunden beantwortet, auch an Wochenenden und Feiertagen.
Ja. Wir haben schon viele Beschuldigte bundesweit durch ihre Revision in Strafsachen begleitet und kennen die Eigenarten, Besonderheiten und natürlich auch Schwächen der zuständigen Amtsgerichte und Landgerichte bundesweit.
Strafverteidiger in der Revision
Ein Strafverteidiger, der sich schwerpunktmäßig mit der Verteidigung gegen strafrechtliche Verurteilung im Rahmen der Revision beschäftigen sollte insbesondere zwei grundlegende Eigenschaften haben: eine überdurchschnittliche juristische Fähigkeit beim Aufspüren von Rechtsfehlern und zum anderen die notwendige Freude und Ausdauer bei der Arbeit.
Denn anders als die tägliche Arbeit vor Gericht als Prozess Anwalt erfordert ein Revisionsverfahren eine detaillierte Auseinandersetzung mit den Akteninhalten durch die Lektüre von Verfahrensakten am Schreibtisch. Eine solche Tätigkeit lässt sich unmöglich erfolgreich ausüben, wenn man zum einen nicht den Ehrgeiz hat, relevant Rechtsfehler in den - teilweise über viele Seiten langen - Hauptverhandlungsprotokollen zu finden und dem Gericht seine Fehler aufzubereiten.
Gerade durch unsere über viele Jahre gewachsene Erfahrung im Bereich der Revision und ständiger Auseinandersetzung mit obergerichtlicher Rechtsprechung konnten wir bereits für unsere Mandanten eine Vielzahl von Urteilsaufhebung erreichen und unsere Fähigkeiten insoweit unter Beweis stellen.
Anwalt für Revisionsrecht: Nikolai Odebralski
unverbindlicher Erstkontakt - Revision
Sofern also Sie oder einer Ihrer Verwandten Opfer einer falschen Verurteilung geworden ist, dann nehmen Sie bitte telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf, schildern mir den Fall und lassen sich zunächst völlig unverbindlich und kostenlos beraten.
Im Rahmen eines ersten Gespräches lassen sich hierbei natürlich nicht abschließend die erfolgsaussichten eine Revision einschätzen. Jedoch ist ein erstes Gespräch mit einem Rechtsanwalt Revisionsverfahren nach einer Verurteilung erst einmal sinnvoll um über den Ablauf einer Revision im Strafrecht informiert zu werden. Da es sich in nahezu allen Fällen bei der Revision im Strafrecht und schriftliche Verfahren handelt, ist der Kanzleistandort des Rechtsanwaltes für die Revision hierbei auch nur von untergeordneter Bedeutung - entscheidend ist vielmehr die Kompetenz und die Erfahrung bei der Verteidigung im Revisionsverfahren.
Anwalt für Revisionsrecht: Nikolai Odebralski
Anwaltswechsel für das Revisionsverfahren
Viele Betroffene fragen mich nach einer Verurteilung ob es überhaupt Sinn macht, den Verteidiger für die Revision zu wechseln. Die Antwort hierauf ist oft relativ einfach: ja.
Die Gründe hierfür habe ich unter der Registerkarte Anwaltswechsel näher erläutert.
mein Rechtsanwalt für Revisionsrecht
Nach dem Abitur (mit einer Note von 1,1) nutzte Herr Odebralski die Zeit bis zum Beginn seines juristischen Studiums und absolvierte während des anschießenden Zivildienstes ein Fernstudium der russischen Sprache, welches er nach nur einem Jahr erfolgreich abschloss.
Anschließend studierte Herr Odebralski zunächst an der Universität Marburg/Lahn - Grundstudium - und verbrachte danach 2 Studiensemester an der Staatlichen Universität Moskau (Lomonossov State University), wo er seine Sprachkenntnisse vertiefen und einen Einblick in das Rechtssystem der russischen Föderation bekommen konnte. Zudem verbesserte der Odebralski hier seine Kenntnisse der russischen und englischen Sprache.
Anschließend setzte Herr Odebralski sein Studium an der renommierten Universität Münster fort - Hauptstudium - und beendete dieses im Jahre 2007 erfolgreich mit dem ersten juristischen Staatsexamen, In welchem er zu den besten seines Jahrgangs zählte.
Den - anschließend - praktischen Ausbildungsteil leistete Herr Odebralski im Landgerichtsbezirk Essen. Diese Ausbildung absolvierte er zu einem großen Teil bei einer deutschlandweit renommierten Strafverteidigerkanzlei, wo seine Arbeiten regelmäßig mit Bestnoten bewertet wurden.
Unmittelbar seit seiner Zulassung durch die Rechtsanwaltskammer Hamm ist Herr Odebralski als selbstständiger Rechtsanwalt tätig. Kollegen und Freunde beschreiben Herrn Odebralski als äußerst kompetenten Jurtisten und gewinnende Persönlichkeit.
Herr Odebralski ist seit Mitte des Jahres 2014 Fachanwalt für Strafrecht.
Die Betreuung vor Revisionsverfahren hat sich - angesichts der zunehmenden Erfolge in diesem Bereich - bereits früh zu einem Tätigkeitsschwerpunkt in der Rechtsanwaltskanzlei Odebralski entwickelt.
Rechtsanwalt für die Revision im Strafrecht & Revisionsverteidiger:
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