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Revision erfolgreich: Urteil wegen sexuellem Missbrauch von Kindern vollständig aufgehoben (LG Stuttgart)

Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision der Verteidigung in ein Urteil des Landgerichts Stuttgart wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 14 Fällen aus dem Jahre 2020 vollständig aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Stuttgart zurückverwiesen. Damit hat die Revision der Verteidigung erfolgt, der Beschuldigte erhält in einem neuen Verfahren die Chance, seine Unschuld zu beweisen.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte unseren späteren Mandanten im Jahr 2019 zum Landgericht Stuttgart angeklagt und ihm vorgeworfen, die Tochter einer Nachbarin zu einer Vielzahl von Zeitpunkten im Keller des gemeinsamen Hauses sexuell missbraucht zu haben. Unser Mandant bestritt die Vorwürfe von Beginn an und suchte sich zunächst lokal einen allgemeinen Anwalt für Strafrecht, um seine Interessen vertreten zu lassen. Hierbei ließ er sich von dem leider weitverbreiteten Irrglauben leiten „wenn ich nicht gemacht habe, kann mir auch eigentlich nichts passieren“.

Auch nachdem sich die Vorwürfe im Ermittlungsverfahren nicht ausräumen ließen und das Verfahren auf eine umfassende und anspruchsvolle Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart zusteuert, blieb mein Mandant bei seinem Anwalt und schenkte diesem sein Vertrauen, obwohl dieser weder Fachanwalt für Strafrecht war noch sich auf die Bearbeitung von Sexualstrafverfahren spezialisiert hatte und sich ausweislich seiner Internetpräsenz auch mit diesem Themenbereich nicht schwerpunktmäßig befasst (von einer Wiedergabe des Namens des Rechtsanwaltes soll hier aus kollegialem Respekt natürlich abgesehen werden. Dennoch ist es – liebe Kollegen - aus meiner Sicht immer ratsam, keine Mandate aus Bereichen anzunehmen, welche man nicht schwerpunktmäßig bearbeitet und bei denen man weder die Gepflogenheiten der prozessualen Abläufe, noch die einschlägige Rechtsprechung sicher kennt).

Jedenfalls ging das Verfahren an der Seite des Anwaltes - im sprichwörtlichen Sinne - am Ende völlig den Bach runter. Der Beschuldigte gab eine für ihn äußerst unglückliche Erklärung ab, im Übrigen lief das Verfahren ohne größeres anwaltliches Engagement und Verteidigungsaktivitäten durch, bis hin zur Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten.

Für das Revisionsverfahren entschied sich unser späterer Mandant dann doch, eine spezialisierte Kanzlei für Revisionsrecht zu beauftragen und gerade in der hiesigen Konstellation war unsere Mandatierung ein doppelter Glücksfall für den Betroffenen: denn neben einer bundesweit erfolgreichen Tätigkeit im Bereich des Revisionsrechts bearbeiten wir auch Sexualstrafverfahren schwerpunktmäßig und bundesweit erfolgreich.

Eine eingehende Analyse der Protokolle des Verfahrens sowie der Urteilsgründe ließen sodann einige typische Rechtsfehler erkennen, welche Gerichte bei der Bearbeitung derartiger Verfahren regelmäßig machen. Aufgrund eines geschulten Blicks für das Revisionsrecht ließ sich eine umfassende und detaillierte Revisionsbegründung ausarbeiten und dem Bundesgerichtshof die entsprechenden Rechtsfehler aufbereiten.

In der Sache schloss sich der Bundesgerichtshof der Revisionsbegründung der Verteidigung sodann vollumfänglich an, hob das Urteil insgesamt mitsamt der Urteilsgrunde vollständig auf und verwies das Verfahren an eine andere Kammer des Landgerichts Stuttgart zur erneuten Verhandlung zurück. Hier wird unser Mandant nun eine neue Chance bekommen, seine Unschuld zu beweisen.

Und für das neue Verfahren haben wir dem Mandanten zugesagt, seine Vertretung auch in der Instanz vor dem Landgericht Stuttgart zu übernehmen. Das Mandat bei dem aktuellen Rechtsanwalt aus Stuttgart wurde - kollegial und freundschaftlich – beendet.