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Revision: Urteil wegen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln rechtsfehlerhaft (OLG Saarland)
Das saarländische Oberlandesgericht hat die Verurteilung unseres Mandanten kassiert und die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Saarbrücken zurückverwiesen. Dieses hatte unseren Mandanten Mitte 2021 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Urteil basiere auf rechtsfehlerhafter Grundlage. Unser Mandant bekommt in einer neuen Verhandlung nun die Chance, eine Gefängnisstrafe zu vermeiden.
Das Amtsgericht Saarbrücken hatte 2020 in erster Instanz unseren späteren Mandanten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, dem Urteil lag der Vorwurf zu Grunde, mein Mandant habe in den Jahren zwischen 2016 - 2019 mit insgesamt drei Kilo Marihuana Handel getrieben und diese in das Saarland eingeführt und anschließend hier abverkauft.
Wie leider so oft hatte unser Mandant sich durch das Amtsgericht Saarbrücken einen Pflichtverteidiger zuteilen lassen und darauf vertraut, dass dieser seine Interessen vor Gericht angemessen vertritt. Leider ein Irrtum, wie sich später herausstellen sollte. Die "Verteidigung" des Pflichtverteidiger bestand darin unsere Mandanten zu sagen, er "solle einfach alles erzählen wie es war und das Gericht würde dann schon ein angemessenes Urteil finden".
Dieses lautete in erster Instanz auf drei Jahre Haft. Auch in der Berufung wechselte unser späterer Mandant seinen Anwalt nicht, das Urteil hier lautete auf zwei Jahre und neun Monate.
Erst für die anschließende Revision vor dem saarländischen Oberlandesgericht entschied sich unser späterer Mandant an, einen spezialisierten Experten für Revisionsrecht zu beauftragen und mandatierte uns mit der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Im Rahmen einer umfassenden Revisionsbegründung konnten wir sodann gegenüber dem Oberlandesgericht Rechtsfehler aufdecken, insbesondere zu beanstanden war, dass sich das Landgericht Saarbrücken nicht eingeben mit der Frage eines sogenannten minder schweren Falles auseinandergesetzt hatte, insofern waren die Strafrahmen hier nach - zutreffender und so auch von uns vertretener - Auffassung des Oberlandesgerichts rechtsfehlerhaft bemessen.
Unser Mandant bekommt nun in einer neuen Verhandlung vor dem Landgericht Saarbrücken die Chance, eine bewährungsfähige Freiheitsstrafe zu erhalten.
Dem Pflichtverteidiger aus Saarbrücken wurde das Mandat zwischenzeitig gekündigt, unser Mandant wird nun auch in der erneuten Verhandlung durch uns vertreten, wie bekannt ist, bildet die Verteidigung in Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz einen unserer weiteren Tätigkeitsschwerpunkte.